... beim grundstückskauf.
Kaum ein Grundstück darf einfach nach Wunsch des Bauherrn bebaut werden. Das Baurecht ist komplex: Die Gemeinden haben Planungshoheit, auf Länderebene gilt Bauordnungsrecht, auf Bundesebene das Baugesetzbuch. Bebauungspläne, angeblich vereinfachte Genehmigungsverfahren, Gestaltsatzungen, Stellplatzsatzungen, Altstadtsatzungen, Denkmalschutz, Naturschutz etc. - alles muss bedacht und beachtet werden: Oft muss die Rechtslage bei den jeweils zuständigen Behörden erfragt, manchmal müssen Unterlagen beschafft werden, auf jeden Fall füllen Normen, Richtlinien, Verordnungen und Gesetze immerhin fünfzehn Ordner! Damit Ihnen böse Überraschungen erspart bleiben, raten wir Ihnen dringend, vor dem Kauf einer Immobilie oder eines Bauplatzes auf jeden Fall einen Fachmann zu Rate zu ziehen und bieten gern an, Ihnen nach Aufwand mit unserem umfangreichen Fachwissen und unserer ganzen Erfahrung zur Seite zu stehen.
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