Für das ehemals bebaute, inzwischen aber geräumte Grundstück gab es keinen Bebauungsplan. Stattdessen wurde die Planung nach § 34 des Baugesetzbuches beurteilt, was eine Bauvoranfrage und langwierige Verhandlungen und Gespräche mit den Ämtern zur Folge hatte. Schließlich durften wir ein flaches Pultdach über dem zurückgesetzten Dachgeschoss errichten, dreigeschossige Bauweise wurde genehmigt. Kleine Vor- und Rücksprünge und entsprechende Farbgestaltung gliedern den Baukörper sowohl in der Vertikalen als auch in horizontaler Richtung und sorgen für angenehme Proportionen. Die Carports wurden aus Lärmschutzgründen mit Schallschutzelementen eingehaust. Im relativ kubischen Baukörper befinden sich 8 großzügige Wohnungen, davon 5 Maisonetten. Die Aufteilung ist so gestaltet, dass alle Hauptwohnräume von der Gartenseite (Süden) belichtet werden. Die ebenerdigen Wohnungen haben jeweils einen Gartenanteil, die beiden Dachgeschosswohnungen je eine große Dachterrasse mit Gerätehäuschen als Abstelle für Sitzkissen und Gerätschaften. Alle übrigen Wohnungen besitzen sichtgeschützte Balkone. Einige der von uns angefertigten Verkaufsaquarelle finden Sie hier. Schließlich konnte auch dieses Projekt, welches so schwierig begonnen hatte, zu einem guten Ende geführt werden. Über positive Rückmeldungen der Bewohner, die sich in ihrem neuen Zuhause sehr wohl fühlen, haben wir uns sehr gefreut.
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